Was die IATA gerade aus dem Regelwerk gestrichen hat
Um die Meldung einzuordnen, müssen Sie die zwei Ebenen der Luftfahrtvorschriften kennen. Ganz oben veröffentlicht die ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) die Technischen Anweisungen, die rechtliche Grundlage, die die Staaten übernehmen. Darunter gibt die IATA (der Verband der Fluggesellschaften) jedes Jahr die Dangerous Goods Regulations (DGR) heraus, und genau dieses Handbuch haben Ihre Abfertigungsmitarbeiter tatsächlich in der Hand. Die DGR bilden die Technischen Anweisungen ab und dürfen strenger sein, niemals lockerer.
Am 27. März 2026 veröffentlichte die ICAO ein Addendum, das für viel Aufsehen sorgte: höchstens zwei Powerbanks pro Passagier, Verbot des Aufladens an Bord, Empfehlung, sie im Flug nicht zu benutzen. Wir haben das in unserem Beitrag über das Nutzungsverbot für Powerbanks im Flug ausführlich dargestellt. Kaum jemand bemerkte jedoch, was die IATA wenige Tage später in ihrem Umsetzungsleitfaden für Fluggesellschaften vom 31. März 2026 festhielt.
Dieses Addendum, so die IATA, erlaubt Akkus von 100 bis 160 Wh weiterhin, sofern die Fluggesellschaft zustimmt. Zu genau dieser Ausnahme fügt der Verband allerdings einen Satz hinzu, der alles verändert:
„this provision will not be carried into the 68th edition of the DGRs“: Diese Bestimmung wird nicht in die 68. Ausgabe des Regelwerks übernommen. IATA, Umsetzungsleitfaden für Betreiber, 31. März 2026
Der Zeitplan ist eindeutig. Die 67. Ausgabe der DGR, die das Fenster von 100 bis 160 Wh noch duldet, gilt nur bis zum 31. Dezember 2026. Die 68. tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Ab diesem Tag verschwindet in dem Handbuch, nach dem die Fluggesellschaften arbeiten, die Rubrik „100 bis 160 Wh mit vorheriger Genehmigung“ ersatzlos. Für Passagiere bleiben zwei Kategorien: bis 100 Wh, oder gar nichts.
Wie viele mAh sind 100 Wh?
An dieser Frage scheitern die meisten, denn Hersteller werben in Milliamperestunden (mAh), während die Vorschriften in Wattstunden (Wh) denken. Beide messen nicht dasselbe: mAh zählen eine Ladungsmenge, Wh zählen eine Energiemenge. Für die Umrechnung brauchen Sie die Zellspannung.
Die Formel passt in eine Zeile: Wh = mAh × V ÷ 1000. Und genau hier lauert die Falle. Die Nennspannung einer Lithiumzelle ist keine universelle Konstante: Je nach Chemie und je nachdem, wie eine Marke rechnet, sind es 3,6, 3,7 oder 3,8 V. Derselbe Akku mit 30.000 mAh wird deshalb beim einen Hersteller mit 108 Wh, beim nächsten mit 111 Wh und beim dritten mit 114 Wh angegeben. Genau an der 100-Wh-Marke entscheidet dieser Unterschied darüber, wer an Bord darf.
| Angegebene Kapazität | Entsprechende Energie | Nach dem 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| 10.000 mAh | etwa 37 Wh | Kabine, ohne Formalitäten |
| 20.000 mAh | 72 Wh | Kabine, ohne Formalitäten |
| 25.000 mAh | 90 Wh | Kabine, ohne Formalitäten |
| 27.650 mAh | 99,54 Wh | Kabine, ohne Formalitäten (knapp unter der Grenze) |
| 30.000 bis 43.000 mAh | 108 bis 155 Wh | Verboten: Die Ausnahme entfällt |
| 44.000 mAh und mehr | über 160 Wh | Schon vor 2027 verboten |
Merken Sie sich die Größenordnung: 100 Wh entsprechen rund 27.000 mAh. Darunter sind Sie auf der sicheren Seite. Darüber bleibt Ihr Akku ab 2027 zu Hause. Wie weit angegebene Kapazität und tatsächlich nutzbare Energie auseinanderliegen, zeigt unser Beitrag zur echten Kapazität einer Powerbank.
Entscheidend ist die Aufschrift auf dem Gehäuse
Zehn Jahre Erfahrung mit diesen Produkten haben uns eines gelehrt: Bei der Kontrolle öffnet niemand das Datenblatt des Herstellers oder Ihre Bestellbestätigung. Der Mitarbeiter liest die Aufschrift auf dem Gehäuse und entscheidet danach. Genau deshalb drucken seriöse Hersteller den Wh-Wert direkt neben die mAh-Angabe.
Zwei Fälle werden heikel. Erstens: ein Akku, der nur mAh ausweist, ohne Wattstunden. Dann rechnet der Mitarbeiter selbst um, meist mit 3,7 V, und aus 27.600 mAh werden 102 Wh statt der vom Hersteller genannten 99 Wh. Zweitens: ein Etikett, das durch jahrelange Reibung in der Tasche unleserlich geworden ist, was bei älteren Modellen sehr häufig vorkommt. Ohne lesbare Kennzeichnung fällt die Entscheidung im Zweifel nicht zugunsten des Passagiers aus.
Welche Powerbanks wirklich aus der Kabine verschwinden
Zuerst die gute Nachricht: Wer mit einer gewöhnlichen Powerbank reist, wird nichts merken. Sehen Sie sich die Kapazitäten der meistverkauften Reisemodelle an, und ein Muster fällt auf, das alles andere als zufällig ist: 90 Wh, 99 Wh, 99,54 Wh, 99,75 Wh. Hersteller legen ihre mobilen Produkte seit Langem so aus, dass sie knapp unter der 100-Wh-Marke bleiben, denn wer sie überschreitet, verlässt den Reisemarkt. Diese Auslegung schützt sie vor der 68. Ausgabe.
Die tatsächlich Betroffenen bilden eine kleinere, aber sehr reale Gruppe:
- große Akkus von 30.000 bis 43.000 mAh, die damit werben, einen Laptop mehrfach zu laden oder ein ganzes Wochenende ohne Steckdose zu überbrücken;
- Akkupacks für Videografen und Fotografen, oft bewusst über 100 Wh ausgelegt, um Kameras und Licht zu versorgen;
- sehr kleine Powerstations von 150 bis 160 Wh, die manche Reisende bisher mit vorheriger Genehmigung in die Kabine mitnahmen.
Über 160 Wh ändert sich nichts: Das war für Passagiere schon bisher verboten, und die allermeisten Powerstations liegen deutlich darüber. Für Flugreisen lohnt der Blick auf Powerbanks unter 100 Wh, und die folgenden Modelle zeigen das obere Ende des weiterhin erlaubten Bereichs.
Warum die IATA dieses Fenster jetzt schließt
Die Begründung steht schwarz auf weiß im IATA-Leitfaden, und sie ist interessanter als ein bloßer Sicherheitsreflex. Der Verband verweist zunächst auf eine industrielle Realität: Eine Powerbank zu bauen erfordert wenig Aufwand, und die weltweite Kontrolle nicht konformer Hersteller gilt als unzureichend. Anders gesagt: Die Ausnahme beruhte auf einem Vertrauen, das die IATA nicht mehr für vertretbar hält.
Das Dokument erwähnt dabei eine Feinheit, die kaum ein Verbraucher kennt: Die Norm UN 38.3, die auf jedem Datenblatt zitiert wird, ist ein Transport-Prüfverfahren. Sie belegt, dass eine Zelle Stöße, Druckschwankungen und Kurzschlüsse übersteht. Eine Produktsicherheitsnorm für Verbraucher ist sie nicht. Wer sie umgeht, hinterlässt auf der Verpackung keine sichtbare Spur.
Der zweite, neuere Grund: induktive Powerbanks, die ein Telefon per magnetischem Kontakt laden. Die IATA beschreibt sie als aufkommendes Problem, stark gefährdet durch Fälschungen und Massenfertigung ohne Qualitätssicherung, mit mehreren Meldungen von Passagieren, deren Gerät in ein thermisches Durchgehen geriet. Unser Beitrag zum thermischen Durchgehen erklärt, was in diesen wenigen Sekunden physikalisch passiert.
Der dritte Grund ist der technischste: Das Addendum vom März begrenzt bereits die Akkus, die das Bordpersonal für seine dienstlichen Aufgaben nutzen darf, auf 100 Wh. Einem Passagier 160 Wh zu erlauben, während eine Flugbegleiterin bei 100 Wh gedeckelt ist, war schwer zu begründen. Die IATA hat sich für die Angleichung nach unten entschieden.
Achtung: Der reale Zeitplan hängt vom jeweiligen Staat ab
Diesen Punkt lassen alarmistische Artikel regelmäßig aus, und die IATA betont ihn selbst. Eine internationale Vorschrift wird nicht überall zum selben Zeitpunkt verbindlich: Ihre Anwendbarkeit hängt vom Übernahmeverfahren des jeweiligen Staates ab. Manche setzen sie sofort um, andere brauchen eine Verwaltungsfrist, wieder andere müssen ein Gesetz ändern.
Für Sie bedeutet das zweierlei. Erstens ist der 1. Januar 2027 das Datum im Fachhandbuch der Fluggesellschaften, nicht zwingend das Datum im Recht Ihres Abflug- oder Ankunftslandes. Zweitens, und das wiegt schwerer, warten die Fluggesellschaften nicht ab: Mehrere sind bereits 2026 mit Regeln vorgeprescht, die strenger sind als die Vorschrift selbst, etwa Emirates, wo nur eine einzige Powerbank unter 100 Wh erlaubt ist. Die Richtung ist eindeutig, und sie führt zu mehr Einschränkung.
Die praktische Regel lautet deshalb: Rechnen Sie ab 2027 mit keinerlei Kulanz und prüfen Sie vor jedem Flug die Gepäckseite Ihrer Fluggesellschaft. Unser vollständiger Ratgeber zu den Flugregeln führt die geltenden Schwellen und ihre Berechnung auf.
Was sich für Ihre Reisen konkret ändert
Wenn Sie fünf Gewohnheiten aus diesem Artikel mitnehmen, dann diese, gültig ab heute und weit über den Wechsel zur 68. Ausgabe hinaus.
- Prüfen Sie die Wh-Angabe auf Ihren jetzigen Akkus. Unter 100 Wh gibt es nichts zu tun. Zwischen 100 und 160 Wh nutzen Sie 2026 zum Vorplanen: Mit Zustimmung der Fluggesellschaft kommen Sie noch an Bord, danach gar nicht mehr.
- Höchstens zwei Powerbanks pro Passagier, ausschließlich im Handgepäck. Diese Grenze gilt bereits seit März 2026.
- Niemals im Frachtraum, unabhängig von der Kapazität. Ein beginnender Brand bliebe dort unbemerkt, bis es zu spät ist.
- Weder Nutzung noch Aufladen im Flug. Bewahren Sie den Akku griffbereit auf, am Körper oder in der Sitztasche vor Ihnen, und laden Sie Ihr Telefon direkt an der Sitzsteckdose, falls vorhanden.
- Wenn Sie jetzt mit Blick auf 2027 kaufen, greifen Sie zum Bereich 20.000 bis 27.000 mAh: der beste Kompromiss aus Laufzeit und Ruhe bei der Kontrolle, und diese Klasse wird nie beanstandet.
Am Rande wird diese Entscheidung einen interessanten Nebeneffekt auf den Markt haben: Sie beendet das Segment der „Riesen“-Powerbanks für Flugreisen endgültig und dürfte den Wettlauf um Energiedichte und Wirkungsgrad unterhalb der 100-Wh-Marke beschleunigen. Eine Vorschrift, die zu besser statt zu größer drängt, sieht man nicht alle Tage.



