Was die britische Verordnung genau sagt
Der Text heißt The Plugs and Sockets etc. (Safety) Regulations 1994 and Electricity Safety, Quality and Continuity Regulations 2002 (Amendment) Regulations 2026, Fundstelle SI 2026/848. Er ist am 27. August 2026 in Kraft getreten.
Er schafft eine neue Rechtskategorie, den plug-in microgenerator, definiert über vier Bedingungen zugleich: Strom aus der direkten Umwandlung von Sonnenlicht erzeugen, über Stecker und Steckdose an die Hausinstallation angeschlossen sein, parallel zum Netz des Verteilnetzbetreibers arbeiten und 800 Watt Wechselstromleistung nicht überschreiten.
Eine nützliche Klarstellung, die die meisten Berichte übersehen haben: Die vielzitierte Grenze von 2 000 W Modulleistung steht nicht in der Verordnung. Sie stammt aus einem eigenen Dokument, der Plug-in Solar Device Interim Product Specification in Version 2 vom 16. Juli 2026, auf die die Verordnung für die Produktkonformität verweist. Noch ein juristisches Detail: Der Artikel mit dieser Definition gilt nur für England, Wales und Schottland. Nordirland bleibt außen vor.
Die Klausel, die den Speicher ausschließt
Das ist die folgenreichste Passage und zugleich die am wenigsten beachtete. Um unter die Definition zu fallen, darf das Gerät:
not designed to import electrical energy from a low voltage consumer's installation for the purpose of storing energy for later supply, other than for control or auxiliary functions
Auf Deutsch: Ein Kit, das Strom aus der Hausinstallation zieht, um ihn zu speichern und später wieder abzugeben, fällt nicht unter das vereinfachte Regime. Der Vorbehalt am Ende, außer für Steuerungs- oder Hilfsfunktionen, erlaubt die kleine interne Zelle, die die Elektronik eines Mikrowechselrichters versorgt, nicht aber ein Speichermodul.
Balkonspeicher werden damit in Großbritannien nicht illegal. Sie fallen nur aus dem vereinfachten Regime heraus und folgen dann den gewöhnlichen Anschlussverfahren, mit dem entsprechenden Papierkram und fachlicher Beteiligung. Die versprochene Einfachheit gilt allein für das Kit ohne Speicher.
Fünf Länder, fünf Regime
Hier wird das Thema spannend: Balkonkraftwerke werden national geregelt, und zwei Nachbarländer können über entgegengesetzte Wege bei derselben Grenze landen.
| Großbritannien | Deutschland | Frankreich | Italien | Spanien | |
|---|---|---|---|---|---|
| Ausgangsleistung | 800 W | 800 VA | Ungeklärt | 800 W | 800 W Einspeisung |
| Module | 2 000 W (Spezifikation) | 2 000 Wp | Ungeklärt | Ungeklärt | Ungeklärt |
| Speicher | Außerhalb des Regimes | Nicht ausgeschlossen | Ungeklärt | Ungeklärt | Ungeklärt |
| Formalität | Meldung beim Netzbetreiber | Nur Marktstammdatenregister | Meldung beim Netzbetreiber | Meldung beim Verteiler | Keine unter 800 W |
| Seit | 27. August 2026 | 16. Mai 2024 | Ohne Datum | 2024 | RD 244/2019 |
Deutschland ist am weitesten und am klarsten: Seit dem 16. Mai 2024 setzt § 8 Absatz 5a EEG 800 VA Einspeisung bei 2 000 Wp Modulleistung fest, und die Anmeldung beim Netzbetreiber ist vollständig entfallen. Geblieben ist allein der Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Spanien ist beim Einstieg am großzügigsten: unter 800 W Einspeisung über eine Steckdose entfällt jede Formalität beim Verteiler. Italien hat diese Anlagen in ein Regime der freien Tätigkeit überführt, ohne Baugenehmigung und mit einer schlichten Meldung an den Verteilnetzbetreiber.
Und Frankreich? Eine Zahl, die niemand belegen kann
Wer auf Französisch nach den Regeln sucht, liest überall dasselbe: Die Grenze liege bei 800 Wp, festgesetzt durch einen Erlass vom 6. Oktober 2024. Wir wollten diesen Text zitieren. Wir haben ihn nicht gefunden.
Die auf Légifrance vorhandenen Erlasse vom 6. Oktober betreffen Einspeisevergütungen für Anlagen bis 500 Kilowatt, ein anderes Thema. Weder die Seite des französischen Netzbetreibers zum Eigenverbrauch noch photovoltaique.info, die nichtkommerzielle Referenz der Branche, nennen diese 800 Wp.
Sicher ist dagegen: Die Meldung beim Netzbetreiber vor Inbetriebnahme ist Pflicht, kostenlos und online möglich. Und die tatsächlich durchsetzbare Grenze bei einem Steckdosenanschluss ist keine Erzeugungsgrenze, sondern die Installationsnorm, die regelt, was ein Steckdosenstromkreis tragen darf.
Was das für einen Kauf heute bedeutet
Für deutsche Leserinnen und Leser ändert sich unmittelbar nichts: § 8 Absatz 5a EEG gilt unverändert, mit 800 VA, 2 000 Wp und dem Eintrag im Marktstammdatenregister. Interessant ist der Vergleich aus einem anderen Grund: Er zeigt, warum das Angebot an Balkonspeichern hierzulande so viel breiter ist als anderswo. Nicht weil die Hersteller Deutschland bevorzugen, sondern weil kein anderer der hier verglichenen Rechtsrahmen das Produkt gleichermaßen zulässt.
Wer ein Gerät im britischen Onlinehandel kauft, sollte prüfen, ob es die Konformität mit der Spezifikation vom Juli 2026 ausdrücklich angibt, und daran denken, dass ein dort als steckerfertig verkauftes Kit definitionsgemäß keinen Speicher enthält.
Ein letzter Punkt gilt überall: Der Mikrowechselrichter muss seine Einspeisung automatisch abschalten, wenn das Netz ausfällt. Dieser Netz- und Anlagenschutz ist keine Komfortfunktion, er schützt die Fachkräfte, die an der Leitung arbeiten. Er steht ausnahmslos in allen hier genannten Regelwerken.



